Wohnen in Genossenschaften
Vor und - Nachteile

Wir wollen mit diesem Tipp unseren Blickwinkel darstellen.

Wir befürworten die Ausgründung von Mietergenossenschaften.

Der Genossenschaftsgedanke ist alt und hat Tradition.

Bereits 1870 gab es in Deutschland erste Wohnungsbaugenossenschaften.

Mit dem ersten gesamtdeutschen Genossenschaftsgesetz von 1889 wurden einheitliche Rechtsgrundlagen geschaffen und die Anzahl der Wohnungsgenossenschaften stieg kontinuierlich auf heute etwa 2.000 mit mehr als 2,8 Millionen Mitgliedern und über 2 Millionen Wohnungen.

Der Anteil der neuen Länder daran ist überproportional groß (750 Genossenschaften, 1 Millionen Mitglieder und ebensoviel Wohnungen).

Zunächst entstanden Wohnungsbaugenossenschaften in Zeiten akuten Wohnungsmangels als Selbsthilfe- und Solidargemeinschaften zur Wohnraumbeschaffung für ihre Mitglieder.

Nach 1945 wurden auch in Brandenburg weitere sogenannte AWG (Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaften) gegründet und von Betrieben bzw. Institutionen unterstüt.

Heute wird der Genossenschaftsgedanke weniger zur Überwindung von Wohnungsnot eingesetzt (obschon Genossenschaften auch heute noch Neubau betreiben), sondern überwiegend zur sozial gerechten, solidarischen Bewirtschaftung der Wohnungsbestände unter breiter Mitwirkungsmöglichkeit der Genossenschaftsmitglieder - eben der GenossInnen.

Die innergenossenschaftliche Demokratie auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes ist eine der wesentlichen Vorzüge des genossenschaftlichen Wohnens. Die Mitglieder sind berechtigt, ihre eigene Satzung zu erarbeiten, ihren Aufsichtsrat, ihren Vorstand und andere Gremien demokratisch zu wählen und bei anderen Entscheidungen mitzuwirken.

Aus all diesen und weiteren Gründen hat der Mieterbund erhebliche Sympathie für das genossenschaftliche Wohnen und befürwortet Genossenschaftsgründungen u.a. als bevorzugte Privatisierungsform kommunaler Wohnungsbestände, wenn denn eine solche Privatisierung - z.B. nach Altschuldenhilfegesetz - schon sein muss.

Deshalb hat sich auch der Mieterbund beim Land und beim Bundesgesetzgeber erfolgreich für die Stärkung des Genossenschaftsgedankens und die Förderung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen eingesetzt.

Aus unserer Erfahrung und der Rechtsberatung vieler unserer Vereinsmitglieder können wir ableiten, dass zumindest einige Wohnungsgenossenschaften weit eher bereit sind als andere Unternehmen, mit ihren Mitgliedern möglichst konfliktfrei umzugehen und sie in die Problemlösung einzubeziehen.

Dies liegt offensichtlich auch an dem per Gesetz vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz und an der gegenseitigen genossenschaftlichen Treuepflicht.

Der Genossenschaftsgedanke und Genossenschaftsgründungen sind übrigens in Deutschland wieder stärker in Diskussion: Bei Wohnungssuchenden und Mietern, die der Anonymität in Wohngebieten entgehen und/oder mitentscheiden wollen, genauso wie bei den Politikern und Wissenschaftlern, die sich Gedanken über "gestörte Nachbarschaften" und Wohnungsleerstände machen.

Auch wenn Letzteres in Brandenburg nach unserer Überzeugung kein akutes Problem darstellt, muss - auch mit Genossenschaftsmodellen - rechtzeitig gegengesteuert werden.

Von Seiten des Mietervereins kann die WOBRA mit Fürsprache rechnen, wenn Alternativen zur Veräußerung des Unternehmens bzw. von Teilen seines Wohnungsbestandes gesucht werden, dies um so mehr, wenn hierbei die Gelegenheit zur Bildung von Mieterbeiräten genutzt wird.

So kann zumindest die Gefahr gebannt werden, dass gute Lösungsansätze und richtige Zielstellungen nicht, oder verspätet und nur mit erheblichen Mehraufwand erreicht werden.

Selbstverständlich muss auch darauf hingewiesen werden, dass viele Genossenschaften mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Über viele Jahre waren Genossenschaftsanteile zwar keine lukrative, aber eine sichere Geldanlage. Dies ist heute leider nicht mehr bei allen Brandenburger Genossenschaften der Fall.

Deshalb ist allen Genossen sehr dingend anzuraten, ihre Rechte innerhalb der Genossenschaft wahrzunehmen und dem Vorstand und der Geschäftsführung genau auf die Finger zu sehen.

Dazu gehört die Teilnahme an Vertreterversammlungen und der Mitgliederversammlung, aber auch die genaue Prüfung der jährlichen Geschäftsberichte. Selbstverständlich sollten Sie alle Beschlussvorlagen des Vorstandes genau prüfen und nur zustimmen, wenn Sie keine Nachteile befürchten müssen.

Nur so können Sie rechtzeitig die Gefahr von erheblichen finanziellen Verlusten erkennen und Vorsorge treffen.

Gern beraten wir Sie zu allen mietrechtlichen Aspekten einer Genossenschaftsmitgliedschaft.

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